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Balkonkraftwerk zur Miete: Wer kriegt die Einspeisevergütung?

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WROptimizer3479
Beiträge: 3
Themenstarter
(@wroptimizer3479)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#42]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade intensiv mit der Frage, wie die wirtschaftlichen Anreize bei Mieterstrom-Modellen funktionieren. Meine Situation: Ich wohne zur Miete und möchte ein Balkonkraftwerk (ca. 600W) installieren. Jetzt bin ich auf das Thema Einspeisevergütung gestoßen.

Soweit ich verstanden habe, kann der Strom, den meine kleine Anlage nicht selbst verbraucht, ins Netz gehen. Die Frage ist: Wer bekommt in einem Mieterstrom-Modell eigentlich die Einspeisevergütung? Der Vermieter? Ich als Mieter? Oder wird das über einen Dienstleister abgewickelt?

Ich möchte das vorher durchrechnen, bevor ich investiere. Es geht mir weniger um die Einsparungen beim Eigenverbrauch – das ist klar – sondern um die Frage, ob die Einspeisevergütung überhaupt realistisch zu mir durchdringt oder ob das wirtschaftlich zu vernachlässigen ist.

Hat jemand damit praktische Erfahrung? Wie habt ihr das gelöst?

Danke!


2 Antworten
Dieter_1957
Beiträge: 2
(@dieter_1957)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Gute Frage! Ich hab mich damit auch schon auseinandergesetzt, allerdings für meine geplante 12-kWp-Anlage auf dem EFH. Bei Mieterstrom ist es tatsächlich kompliziert: Rechtlich gehört die Vergütung normalerweise demjenigen, der die Anlage besitzt – also in deinem Fall wahrscheinlich der Vermieter, es sei denn, ihr habt einen Vertrag anders geregelt. Manche Vermietungsplattformen (Polarstern, Grünwelt etc.) bieten da spezielle Modelle an, wo der Ertrag aufgeteilt wird.

Mein Tipp: Vor Kauf mit dem Vermieter klären! Es gibt auch Varianten, wo du die Anlage selbst besitzt, aber der Vermieter eine Gebühr nimmt. Einspeisevergütung bei 600W ist ohnehin marginal – kalkulier eher mit Eigenverbrauch als Hauptrendite. Bei meinen Recherchen zu Second-Life-Batterien (siehe mein älterer Thread) bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass Speicher bei Mini-Anlagen auch nicht immer rentabel sind. Bei dir könnte sich aber ein kleiner Speicher rechnen, um mehr vom Ertrag selbst zu nutzen.


Antwort
Werner67
Beiträge: 6
(@werner67)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Kurz gesagt: Du kriegst die Vergütung nur, wenn du die Anlage selbst besitzt und anmeldest. Bei Mieterstrom meistens der Vermieter – außer ihr regelt das anders per Vertrag.


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