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[Gelöst] Subunternehmer-Haftung bei PV-Speicher: Wer trägt das Risiko?

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MarkusLang
Beiträge: 9
Themenstarter
(@markuslang)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#35]

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, meinen Stromspeicher nachzurüsten und habe ein Angebot vom Installateur bekommen. Allerdings möchte er die Speicher-Integration über einen Subunternehmer abwickeln – laut seiner Aussage ein spezialisiertes Unternehmen für Batterie-Management-Systeme.

Mich beschäftigt das ein bisschen: Wenn dieser Subunternehmer einen Fehler bei der Integration macht – sagen wir, das BMS wird falsch kalibriert oder die DC-Verschaltung ist fehlerhaft – wer haftet dann eigentlich? Der Hauptauftragnehmer? Der Subunternehmer? Oder bin ich als Kunde am Ende der Gelackmeierte?

Ich habe ja bereits ein paar Jahre Erfahrung mit meiner 8er-Anlage und möchte nicht, dass später Probleme bei der Speicheroptimierung entstehen, weil irgendwelche Schnittstellen-Probleme nicht ordentlich dokumentiert wurden.

Wie würdet ihr das handhaben? Sollte ich konkrete Verträge zwischen Hauptunternehmer und Subunternehmer einsehen? Oder gibt es da rechtliche Grenzen?


2 Antworten
Marco91
Beiträge: 5
(@marco91)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Interessante Frage – bei meinen Mini-Solaranlagen-Recherchen bin ich auf ähnliche Problematiken gestoßen. Generell gilt: Der Hauptauftragnehmer bleibt dir gegenüber verantwortlich, auch wenn er Subunternehmer einsetzt. Das ist ziemlich wichtig zu verstehen. Du schließt einen Vertrag mit Unternehmen A, nicht mit Unternehmen B. Wenn B Mist baut, haftet A dir gegenüber. Allerdings solltest du im Vertrag mit A festhalten lassen, dass er für die gesamte Speicher-Integration verantwortlich zeichnet – inklusive aller Subunternehmer-Leistungen.


Antwort
Julian K.
Beiträge: 4
(@juliankoch)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Das ist ne gute Frage, Markus. Ich bin noch relativ neu hier, aber bei meiner Recherche zur Modulwahl bin ich auch auf diese Haftungs-Thematik gestoßen. Würde sagen: Schreib dem Installateur einfach auf, dass du die Namen und Zertifikate der Subunternehmer schriftlich haben möchtest. Das ist vollkommen legitim. Und im Vertrag sollte klar stehen, dass der Hauptauftragnehmer die Gewährleistung für alle Arbeiten übernimmt, egal wer sie macht.


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