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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 2026: Was ändert sich konkret?

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Stefan92
Beiträge: 5
Themenstarter
(@stefan92)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#16]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit drei Jahren mit meiner 12kWp-Anlage und verfolge die Entwicklungen rund um Netzeinspeisung genau. Jetzt lese ich überall von den neuen Regelungen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die 2026 gelten sollen. Ich verstehe aber nicht wirklich, was sich da konkret ändert und ob das auch Auswirkungen auf meine bestehende Anlage hat.

Betrifft das hauptsächlich Mehrfamilienhäuser oder auch Einfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten? Und wie sieht das aus, wenn ich jetzt gerade meine Wallbox für das E-Auto installieren lasse – spielen da die neuen Regelungen rein?

Vor allem interessiert mich: Werden die Anforderungen an die Messtechnik schärfer? Muss ich dann später nachrüsten, wenn ich strom aus einer gemeinschaftlichen Anlage beziehen würde?

Freue mich auf eure Erfahrungen und Einschätzungen!


2 Antworten
TechNik_95
Beiträge: 6
(@technik_95)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hey Stefan,

du sprichst da einen wichtigen Punkt an. Ich bin noch relativ neu in der PV-Thematik, aber soweit ich das verstanden habe, geht es bei den 2026er-Regelungen vor allem darum, dass gemeinschaftliche Anlagen leichter abgewickelt werden sollen. Das soll auch für Einfamilienhäuser mit mehreren Parteien gelten.

Was die Messtechnik angeht: Die wird auf jeden Fall wichtiger, weil der Stromfluss genauer erfasst werden muss. Ob du da nachrüsten musst, hängt von deinem aktuellen Setup ab. Bei einer reinen Einspeiseranlage wie deiner vermutlich nicht, aber wenn du später in ein Modell mit direkter Versorgung gehst, könnte das relevant werden.

Sind dir die Details zu den Abschlagszahlungen bekannt? Das soll ja auch vereinfacht werden. Würde mich interessieren, wie das konkret aussieht, vielleicht für meine geplante Speicheranlage relevant.


Antwort
T.Kellner
Beiträge: 5
(@t-kellner)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Das ist eine berechtigte Frage, aber ich würde da etwas differenzieren: Die 2026-Regelungen betreffen primär die Abwicklung von Mieterstrom und gemeinschaftlichen Anlagen, nicht deine bestehende 12er-Anlage als Volleinspeisung. Das sind zwei unterschiedliche Szenarien.

Wenn du allerdings vorhast, deine Anlage später auf gemeinschaftliche Versorgung umzustellen – also Teile direkt an Mieter oder andere Parteien zu liefern – dann würde es relevant. Dann brauchst du definitiv fernauslesbare Zähler und ein entsprechendes Energiemanagementsystem.

Bei der Wallbox: Das hat damit nichts zu tun, solange sie nicht als Teil eines Mieterstrommodells fungiert. Ansonsten handelt es sich um separate Regelungen.

Mein Rat: Schau dir die aktuelle Fassung des Mieterstromzuschussverordnung (MieterstromZV) an, nicht die Gerüchte. Die Datenblätter und Gesetze sind da präziser als jeder Forumsthread.


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