Hallo zusammen,
ich sitze gerade über meinen Mieterstrom-Vertrag und merke, dass ich da einiges nicht verstehe. Ich wohne seit gut 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit einer PV-Anlage auf dem Dach, und der Vermieter hat uns damals alle in einen Mieterstromvertrag eingebunden. Preislich war das anfangs okay, aber mittlerweile frage ich mich, ob ich da wirklich das beste Angebot habe oder ob ich mit einem normalen Netzanschluss günstiger fahren würde.
Jetzt will ich den Vertrag kündigen, aber ich blicke bei den Fristen nicht ganz durch. Im Vertrag steht was von "ordentlicher Kündigung" mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, aber ich habe auch gelesen, dass laut EEG für Mieterstromverträge besondere Regelungen gelten sollen. Kann ein Mieter jederzeit kündigen oder ist man wirklich ans Jahresende gebunden?
Außerdem: Was passiert dann praktisch? Bekomme ich automatisch einen Grundversorgungsvertrag, oder muss ich selbst aktiv einen neuen Versorger suchen und beauftragen? Und gibt es eine Mindestvertragslaufzeit, die überhaupt zulässig ist? Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass Mieterstromverträge nicht länger als ein Jahr Mindestlaufzeit haben dürfen, aber da bin ich mir nicht sicher.
Wäre super, wenn jemand mit Erfahrung dazu was sagen kann. Danke schonmal!
Gute Frage, das ist tatsächlich ein Bereich wo viele Mieter im Dunkeln tappen. Also nach meinem Kenntnisstand – und ich hab mich da für unser Haus schon intensiv mit beschäftigt – gilt für Mieterstromverträge seit der EEG-Novelle, dass die Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr begrenzt ist. Das heißt, der Vermieter darf dich nicht länger als 12 Monate binden. Wenn in deinem Vertrag also eine längere Mindestlaufzeit steht, wäre das rechtlich fragwürdig.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende klingt mir eigentlich nach einer handelsüblichen Regelung, die aber nicht unbedingt Mieterstrom-spezifisch ist. Das Problem ist, dass Mieterstromverträge rechtlich irgendwo zwischen Energieliefervertrag und Mietrecht hängen – das macht die Sache kompliziert.
Was nach der Kündigung passiert: Du hast Anspruch darauf, in die Grundversorgung zu wechseln, die läuft automatisch an wenn du nichts anderes beauftragst. Ich würde dir aber empfehlen, vorher selbst einen alternativen Anbieter zu suchen, denn die Grundversorgung ist meist teurer. Lass dir das vom Vermieter schriftlich bestätigen und kündige selbst auch schriftlich mit Einschreiben. Und noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung: Schau ob im Mietvertrag irgendwas zur Kopplung von Mietverhältnis und Stromvertrag steht – das können manche Vermieter als Druckmittel nutzen, obwohl eine solche Kopplung eigentlich unzulässig ist.