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Mehrfamilienhaus PV: Kostenaufteilung Hausverwaltung vs. Eigentümer?

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T.Kellner
Beiträge: 5
Themenstarter
(@t-kellner)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#12]

Hallo zusammen,

wir besitzen ein 6er-Mehrfamilienhaus und überlegen, eine PV-Anlage zu installieren. Das Dach ist ideal ausgerichtet, Statik wurde gecheckt – alles machbar.

Nun die zentrale Frage: Wer trägt welche Kosten? Unsere Hausverwaltung sagt, dass die Installation (Montage, Elektrik, Netzanmeldung) zur Instandhaltung gehört und damit auf alle Eigentümer umgelegt werden muss. Ich bin mir aber unsicher, ob das korrekt ist. Die Module selbst sind ja eine Investition, von der vor allem die Mieter (über Mieterstrom) profitieren würden.

Darf die Hausverwaltung die Kosten einfach über die Nebenkosten verteilen? Oder müssen wir Eigentümer als Gruppe einzeln zustimmen? Und wie sieht es mit dem Energiemanagement-System aus – ist das auch Instandhaltung?

Ich möchte hier nicht übers Ohr gehauen werden, also freue ich mich auf eure Erfahrungen.


3 Antworten
Thomas-Krger
Beiträge: 7
(@thomas-krger)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Da muss ich dich ehrlich warnen: Was deine Hausverwaltung da erzählt, ist nicht automatisch rechtskonform. Instandhaltung ist Erhalt des Bestehenden – eine neue PV-Anlage ist aber eine Betriebskostenanlage oder sogar Sanierungsmaßnahme, die eine qualifizierte Mehrheit braucht.

Ganz entscheidend: Schau dir die Teilungserklärung deines Hauses genau an. Darin steht, was Gemeinschaftseigentum ist. Wenn das Dach dort nicht explizit als Gemeinschaftsfläche für PV reserviert ist, kann die Verwaltung nicht einfach beschließen.

Zweiter Punkt – und das ist wichtig: Unterscheide zwischen Anschaffungskosten und Betriebskosten. Die Installation ist Anschaffung und darf in manchen Bundesländern überhaupt nicht über Nebenkosten abgewälzt werden. Das Energiemanagementsystem ist auch Anschaffung, keine Wartung.

Mein Tipp: Beauftrage einen auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Anwalt für eine Erstberatung. Die kostet 150–300€ und spart dir tausende.


Antwort
MichaelK42
Beiträge: 7
(@michaelk42)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Interessante Situation. Ich spreche hier aus meiner langjährigen Erfahrung im Forum heraus: Solche Kostenverteilungen werden immer wieder falsch gemacht, und es entstehen unnötige Konflikte.

Die zentrale Frage ist: Ist das Dach tatsächlich Gemeinschaftseigentum oder gehört es einzelnen Wohnungseinheiten? Wenn es Gemeinschaft ist, braucht ihr definitiv eine Wohnungseigentümerversammlung mit qualifizierter Mehrheit (mindestens 50% + eine Stimme). Eine Hausverwaltung kann das nicht einseitig beschließen.

Zum Thema Instandhaltung vs. Investition: Das ist der Knackpunkt. Eine neue PV-Anlage ist eindeutig eine Investition, keine Reparatur. Die kann nicht einfach in die Betriebskosten. In Bayern beispielsweise gibt es da strenge Regelungen – da wäre das sogar eine Sanierungsmaßnahme mit noch höheren Hürden.

Mein Rat: Hole dir die genaue rechtliche Basis – Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung – und konsultiere einen Rechtsanwalt. Besser investieren als später vor Gericht landen.


Antwort
Werner78
Beiträge: 7
(@werner78)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz gesagt: Nein, so funktioniert das nicht. Brauchst rechtliche Beratung, nicht nur Verwaltungsrat.


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