Hallo zusammen,
ich betreibe seit 12 Jahren meine PV-Anlage (8,5 kWp) und habe da relativ gute Erfahrungen mit der wirtschaftlichen Seite gesammelt. Jetzt überlege ich ernsthaft, ein Mieterstrommodell aufzubauen – habe da gute Voraussetzungen im Mehrfamilienhaus.
Aber bei der steuerlichen Seite bin ich unsicher: Wie muss ich die Mieterstrom-Einnahmen korrekt in der Steuererklärung abbilden? Zählen da nur die Einnahmen von den Mietern, oder auch die reguläre Netzeinspeisung anteilig? Muss ich da eine separate Betriebstätte anmelden oder läuft das unter der bestehenden PV-Gewerbeanmeldung?
Auch: Wie sieht es mit Betriebsausgaben aus – kann ich Wartung, Versicherung und die Wechselrichter-Investition komplett gegenrechnen, oder gibt es da Besonderheiten beim Mieterstrommodell?
Freue mich auf realistische Erfahrungen, nicht die Standard-Antworten von Steuerberatern, sondern was wirklich in der Praxis zählt.
Kurze Frage dazu: Wie kontrolliert das FA denn die Aufteilung? Gibt's da Betriebsprüfungen speziell beim Mieterstrom?
Das Finanzamt unterscheidet da streng: Mieterstrom-Einnahmen und Netzeinspeisung sind zwei separate Einnahmequellen. Du musst beide in deiner Anlage EÜR oder Betriebsergebnis aufführen, aber getrennt dokumentieren.
Wichtig: Die komplette Anlage (Wechselrichter, Verkabelung, alles) muss kostengruppenweise auf die Umlage Mieterstrom vs. Eigenverbrauch vs. Netzeinspeisung aufgeteilt werden – das ist prozentual. Das ist zeitaufwändig, aber notwendig für die AfA-Berechnung. Betriebsausgaben (Versicherung, Wartung) werden nach Umlage anteilig zugeordnet.
Meine ehrliche Empfehlung: Hol dir einen Steuerberater dafür, spätestens beim ersten Abschluss. Die Fehlerquote bei Selbstmachern ist hoch und wird teuer.