Hallo zusammen,
ich bin seit 8 Jahren mit meiner 12-kWp-Dachanlage sehr zufrieden und spare damit ordentlich Stromkosten. Jetzt habe ich aber ein anderes Problem: Meine Tochter zieht in eine Mietwohnung und fragt mich, ob sie sich ein kleines Balkonkraftwerk anschaffen kann.
Die große Frage ist: Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat? Ich kenne da unterschiedliche Aussagen – manche sagen, bis 600W ist es unkritisch, andere behaupten, man braucht immer eine schriftliche Genehmigung.
Wie sieht das wirklich aus? Geht es um die Leistung, um die Befestigung, oder um etwas ganz anderes? Und wenn der Vermieter Nein sagt – kann er das einfach so verbieten, oder gibt es da gesetzliche Grenzen?
Freue mich auf eure praktischen Erfahrungen und echte Antworten – keine Rechtsmeinungen, sondern was ihr selbst erlebt habt.
Hallo Klaus, ich beschäftige mich gerade intensiv mit der Frage, ob sich so ein Balkonkraftwerk überhaupt rentiert, und bin dabei auch auf die rechtliche Seite gestoßen. Nach meinen Recherchen ist das tatsächlich ein Graubereich:
Die meisten Juristen sagen, dass eine bauliche Veränderung (also auch eine Befestigung am Balkon) grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters braucht – egal wie viel Watt. ABER: Es gibt auch Argumente, dass kleine, rückbaubare Anlagen (ohne Bohren, mit Klipps) eher toleriert werden.
Mein Tipp: Schriftlich fragen, nicht einfach machen. Dann hat man Klarheit und der Vermieter kann schwer später noch protestieren. Viele sind da kulanter, als man denkt. Was konkret hat die Tochter vor – rückbaubar oder fest montiert?
Kurz gesagt: Die Rechtslage unterscheidet zwischen rückbaubaren und fest verbauten Systemen. Rückbaubar = meist genehmigungsfrei möglich, fest montiert = Vermieter muss zustimmen.