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Balkonkraftwerk im MFH: Wem steht die Einspeisevergütung zu?

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Michael K.
Beiträge: 7
Themenstarter
(@techmike_8769)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#52]

Hallo zusammen,

ich lese hier schon länger mit, bin aber bei einem Punkt noch nicht ganz sauber rausgekommen: Wie ist das eigentlich bei einem Balkonkraftwerk in einem Mehrfamilienhaus, wenn der Strom nicht nur im eigenen Wohnungszähler landet, sondern über irgendeine interne Lösung auch für den Hausstrom oder als Mieterstrom genutzt wird? Wer bekommt dann die Einspeisevergütung bzw. gibt es die überhaupt in der Konstellation noch sinnvoll?

Hintergrund: Ich plane gerade parallel eine Inselanlage fürs Gartenhaus und schaue mir dabei auch Monitoring- und Steuerungslösungen an. Dabei bin ich über verschiedene Szenarien mit gemeinsamer Nutzung im Haus gestolpert. Im Herbst ist der Ertrag ja eh schon überschaubar, darum will ich die Sache lieber technisch und abrechnungsmäßig verstehen, bevor man sich auf irgendwelche Erträge verlässt.

Mich interessiert vor allem:
- Gilt bei einem normalen Balkonkraftwerk am Mietobjekt die Vergütung überhaupt, oder ist das praktisch nur Eigenverbrauch?
- Wie wird das bei Mieterstrom oder gemeinsamer Nutzung im Haus sauber abgerechnet?
- Gibt es für Monitoring/Smart Home Lösungen eine Rolle, damit man die Verteilung nachvollziehen kann?

Ich habe dazu online viel Widersprüchliches gefunden. Vielleicht kann jemand aus der Praxis sagen, wie das rechtlich und technisch in echt gehandhabt wird. Gerade bei kleinen Anlagen wirken die Aussagen oft sehr pauschal.


2 Antworten
Thomas-Keller
Beiträge: 2
(@thomas-keller)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Das wird oft vermischt. Wenn du im MFH nur in deine Wohnung einspeist, ist das wirtschaftlich fast immer Eigenverbrauch, Vergütung spielt praktisch keine Rolle. Sobald der Strom in Gemeinschaftsflächen oder an andere Mieter geht, brauchst du saubere Messung und einen klaren Vertrag – sonst ist die Vergütungsfrage zwar theoretisch interessant, aber praktisch kaum sauber lösbar. Und ehrlich: Viele rechnen da zu optimistisch, gerade im Herbst.


Antwort
Markus R.
Beiträge: 4
(@markus91)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurz gesagt: Beim klassischen Balkonkraftwerk bekommst du in der Regel keine eigene Einspeisevergütung, weil das System auf Eigenverbrauch ausgelegt ist. Alles andere wird bei Mieterstrom schnell wieder ein Abrechnungs- und Mess-Thema, und da wird’s meist deutlich weniger charmant als in den Werbeversprechen.


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