Liebe Forumsmitglieder,
ich beschäftige mich derzeit intensiv mit der optimalen Dimensionierung eines Stromspeichers für unsere geplante PV-Anlage. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ja bekanntlich nicht ganz trivial, insbesondere bei der Frage der anteiligen Eigenverbrauchsregelung nach EEG.
Konkret geht es um folgende Situation: Wir planen eine 9,8 kWp Anlage mit einem Stromspeicher. Unser jährlicher Stromverbrauch liegt bei etwa 4.200 kWh. Nach meinen Berechnungen würde ein 8-10 kWh Speicher einen Eigenverbrauchsanteil von ca. 65-70% ermöglichen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie wirkt sich die EEG-Umlage auf den gespeicherten Strom aus, wenn dieser später verbraucht wird? Muss ich für jeden aus dem Speicher entnommenen kWh die volle EEG-Umlage zahlen oder nur anteilig? Die Bundesnetzagentur ist hier meiner Ansicht nach nicht ganz eindeutig in ihren Leitfäden.
Hat jemand von euch bereits praktische Erfahrungen mit den Meldepflichten und Abrechnungsmodalitäten gemacht? Welche Speichergröße würdet ihr unter Berücksichtigung der regulatorischen Aspekte empfehlen?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Hermann