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[Gelöst] Mieterstrom ohne Eigentümer-Zustimmung: Rechtlich möglich?

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Thomas B.
Beiträge: 4
Themenstarter
(@t-bergmann)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#19]

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die mich schon länger beschäftigt. Bei meiner 5kW Inselanlage am Gartenhaus denke ich ja immer über Autarkie nach – aber jetzt stellt sich mir eine ganz andere Situation: Der Besitzer des Mehrfamilienhauses nebenan interessiert sich einfach nicht für PV. Ich habe mit ihm gesprochen, aber er winkt ab.

Jetzt frage ich mich: Könnte man theoretisch Mieterstrom anbieten, ohne die Zustimmung des Eigentümers zu haben? Also z.B. wenn man selber Mieter ist und einfach eine kleine Anlage auf seinem Balkon oder im Gemeinschaftskeller betreibt? Ich weiß, dass das rechtlich kompliziert sein dürfte, aber wie sieht es praktisch aus? Müssen wirklich alle Eigentümer zustimmen, oder gibt es Graubereiche?

Wie sind eure Erfahrungen? Hat jemand versucht, da kreativ zu werden?


4 Antworten
Stefan K.
Beiträge: 5
(@stefan92)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich muss ehrlich sagen, dass ich das nicht empfehlen würde. Mit meinen 12kWp erlebe ich ständig, wie wichtig die rechtlichen Grundlagen sind – vor allem bei der Netzeinspeisung und den ganzen behördlichen Anmeldungen.

Bei Mieterstrom brauchst du nicht nur die Zustimmung des Eigentümers, sondern auch diverse Genehmigungen vom Netzbetreiber. Und wenn du das ohne Erlaubnis machst, riskierst du ernsthafte Konsequenzen: Rückforderungen, Abmahnungen, sogar einstweilige Verfügungen.

Es gibt allerdings einen legalen Ausweg: Schau dir die neuen Regelungen zur "gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" ab 2026 an. Die könnte das Thema vereinfachen – ich habe das in einem anderen Thread diskutiert. Aber auch da brauchst du noch Zustimmungen.


Antwort
H.Brenner
Beiträge: 21
(@h-brenner)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurz gesagt: Nein, das geht nicht ohne Zustimmung. Mieterstrom fällt unter Netzeinspeisung und Stromlieferung, da brauchst du zwingend die Erlaubnis des Eigentümers und meist auch der Hausverwaltung. Ohne die können massive Probleme entstehen – bis zur einstweiligen Verfügung. Das ist leider keine Grauzone. Eine Inselanlage im privaten Bereich ist was anderes, aber sobald du anderen den Strom verkaufen willst, wird's rechtlich kompliziert.


Antwort
Markus K.
Beiträge: 5
(@wallboxexpert29)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Das ist wirklich ein spannendes Thema, auch wenn ich ehrlich sagen muss: Rechtlich wirst du da nicht drumherum kommen. Ich beschäftige mich ja mit Energiemanagement und Ladeinfrastruktur, und eines habe ich gelernt – bei sowas musst du die formalen Wege gehen.

Die Eigentümerzustimmung ist nicht optional, das ist gesetzlich verankert. Selbst wenn du als Mieter selber die Anlage zahlst und betreibst: Der Eigentümer hat ein Recht zu wissen, was auf seinem Haus installiert wird. Das geht über Haftung, Versicherung bis hin zu netztechnischen Fragen.

Mein Tipp: Versuch es noch einmal mit dem Eigentümer, aber diesmal mit konkreten Zahlen. Manche ändern ihre Meinung, wenn sie sehen, dass das wirtschaftlich läuft – auch für sie.


Antwort
WechselrichterMax
Beiträge: 3
(@wechselrichtermax)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Naja, das ist eine klassische Falle für Anfänger im Mieterstrom-Geschäft. Die Wechselrichter-Technologie ist heute ausgereift genug, aber die rechtliche Seite... da sind viele zu leichtfertig. Der Eigentümer ist in der Regel der Anlagenbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz – ohne dessen Unterschrift kannst du das vergessen. Versicherungen werden dir auch nicht zahlen, wenn Probleme entstehen.


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