Hallo zusammen,
ich plane gerade meinen Speicher nachzurüsten und bin beim Thema Steuern ehrlich gesagt etwas überfordert. Hab mich jetzt ein paar Stunden durch diverse BMF-Schreiben und Forenbeiträge gewühlt und bin nicht wirklich schlauer geworden.
Also zur Situation: Ich hab seit letztem Jahr eine 8,5 kWp Anlage und speise noch einen Teil ins Netz ein. Die Anlage läuft unter der Liebhaberei-Regelung, ich hab bewusst auf die Einspeisung als Kleinunternehmer verzichtet. Jetzt will ich einen 10 kWh Speicher dazukaufen, wahrscheinlich noch diesen Sommer bevor der Urlaub losgeht.
Meine konkreten Fragen:
1. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung (0% MwSt) für Speicher 2026 noch, oder hat sich da was geändert? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass da was nachjustiert wurde?
2. Wenn ich den Speicher ausschließlich für Eigenverbrauch nutze und keinen Strom mehr einspeise – ändert das was an der steuerlichen Behandlung?
3. Kann ich die Anschaffungskosten irgendwie in der Einkommensteuer geltend machen, z.B. als Handwerkerleistung oder ähnliches?
Ich bin kein Steuerprofi und hab auch keinen Steuerberater der sich mit PV auskennt. Mein normaler Steuerberater hat beim Thema PV immer nur geschaut wie ein Auto.
Freue mich über jeden Hinweis, auch wenn jemand sagt 'da musst du wirklich zum Fachmann' – wäre zumindest eine ehrliche Antwort 🙂
Die Fragen kenne ich gut, hab mich selbst damit rumgeschlagen – wenn auch hauptsächlich wegen der Kabelseite, nicht der Steuerseite (ich hab dazu im Übrigen letztens auch was im Kabelverlegung-Thread geschrieben, falls dich das noch interessiert).
Zum Steuerlichen was ich weiß: Die 0%-Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und Speicher gilt in Deutschland weiterhin, solange der Speicher in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert wird und die Anlage eine Leistung von bis zu 30 kWp hat. Das ist bei dir mit 8,5 kWp eindeutig der Fall. Für 2026 hat sich daran meines Wissens nichts geändert, aber ich bin kein Steuerberater – das solltest du nochmal offiziell prüfen lassen.
Die Liebhaberei-Schiene macht das Ganze etwas einfacher, weil du dann keine Einnahmen erklären musst, aber eben auch keine Kosten absetzen kannst – also kein Betriebsausgabenabzug für den Speicher.
Als Handwerkerleistung könnte theoretisch der Einbauanteil (Arbeitskosten) über §35a EStG absetzbar sein, das gilt unabhängig von der PV-Regelung. Da lohnt sich ein Blick rein. Aber bitte lass das wirklich von jemandem prüfen der sich auskennt – ein PV-affiner Steuerberater ist sein Geld hier wirklich wert.
Wie Hoffmann oben schreibt, die 0% MwSt sollte noch gelten. Ich hab meinen Speicher Anfang des Jahres gekauft, da stand auf der Rechnung auch 0% drauf, also hat der Installateur das schon direkt so ausgewiesen.
Zum §35a Thema: Das ist tatsächlich interessant, hab da auch grad nachgeschaut weil ich ähnliches plane (ich schwanke schon länger zwischen verschiedenen Speichergrößen, hab das in einem anderen Thread hier ausführlicher beschrieben). Absetzen kannst du über §35a aber nur die Lohnkosten, nicht das Material – und du brauchst eine ordentliche Rechnung mit getrenntem Ausweis der Arbeitszeit. Max. 20% von 6000€ Lohnkosten, also bis zu 1200€ Steuerermäßigung. Nicht riesig aber nicht nichts.
Das mit der Liebhaberei ist tatsächlich wichtig: sobald du komplett auf Einspeisung verzichtest, bist du da raus aus dem unternehmerischen Bereich, dann ist der Speicher rein privat. Das vereinfacht vieles, aber Betriebsausgaben kannste dann eben vergessen.