Hallo zusammen,
ich bin gerade in einer etwas kniffligen Situation und würde gerne von euch hören, wie das rechtlich aussieht. Ich lebe zur Miete in einem Einfamilienhaus (bin Teil einer Hausgemeinschaft mit zwei Parteien) und überlege mir, eine kleine Steckersolaranlage auf meinem Balkon zu installieren – so ein 600W oder 800W System.
Mein Vermieter hat bisher nicht konkret Nein gesagt, aber auch nicht wirklich Ja. Er antwortet auf E-Mails eher ausweichend. Meine Frage: Muss ich da wirklich auf eine explizite schriftliche Genehmigung warten, oder kann ich das als optische Gestaltung meines Balkonbereichs einfach installieren und später informieren? Ich habe gelesen, dass es da Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt (bin in Baden-Württemberg).
Mich interessiert vor allem: Was ist die sichere rechtliche Position? Und wenn ich es installiere – kann mir der Vermieter da wirklich kündigen oder sind die Konsequenzen überschaubar?
Danke schon mal für eure Erfahrungen und Einschätzungen!
Sven, das ist eine wichtige Frage, die ich auch bei meiner Planung hatte. Grundsätzlich brauchst du die schriftliche Zustimmung des Vermieters – das ist nicht optional, sondern rechtlich notwendig. Die Anlage gilt als bauliche Veränderung, auch wenn sie nur angebracht ist. Ein Hinweis im Juli installieren und dann informieren ist praktisch ein Kündigungsgrund. Schreib deinem Vermieter eine präzise E-Mail mit technischen Details, Fotos und dem Hinweis, dass moderne Steckersolaranlagen genau für solche Situationen entwickelt wurden und völlig sicher sind. Oft hilft eine sachliche, detaillierte Anfrage besser als Vagueness. Viel Erfolg dabei!
Hi Sven, bin da ehrlich gesagt noch nicht so tief drin, aber von dem was ich über Stromspeicher gelesen habe – und das ist ja eng verwandt – scheint die rechtliche Seite wirklich wichtig zu sein. Hast du schon mit einem Mieterverein gesprochen? Die könnten dir konkret zu BaWü sagen, wie die lokale Rechtsprechung da aussieht. Interessanterweise habe ich gelesen, dass es beim Stromspeicher auch auf die genaue Ausgestaltung ankommt, vielleicht ist das bei der Mini-PV ähnlich?
Da muss ich dich korrigieren, Sven – rein technisch und rechtlich solltest du das nicht installieren ohne explizite Zustimmung. Ich habe vor einiger Zeit einen Fall mitbekommen, wo ein Nachbar mit einer ähnlichen Situation Ärger bekommen hat, siehe auch diesen Thread hier: Vermieter droht mit Kündigung wegen Balkonkraftwerk - was tun? Das Risiko ist real. BaWü hat da zwar etwas freiere Regelungen als andere Länder, aber "ohne Erlaubnis installieren und dann informieren" funktioniert nicht. Schreib dem Vermieter schriftlich, gib ihm Bedenkzeit und nutze dann eventuell rechtliche Beratung, wenn er ohne Grund ablehnt.