Hallo zusammen,
ich beschäftige mich ja hauptsächlich mit kleinen Balkonkraftwerken und experimentiere gerne herum – das ist eher ein Hobby für mich als Rentner. Aber meine Tochter plant jetzt eine größere Dachanlagen-Installation bei sich, und da bin ich neugierig geworden.
Die Installationsfirma hat ihr gesagt, dass sie verschiedene Arbeiten an Subunternehmer vergeben werden – Elektrik, Dachmontage, eventuell auch Netzanbindung. Meine Tochter fragt mich jetzt, was das bedeutet und vor allem: wer haftet eigentlich, wenn später etwas schiefgeht? Wenn ein Subunternehmer schlechte Arbeit leistet, kann die Hauptfirma einfach behaupten, das war nicht unsere Schuld?
Ich finde im Netz zu diesem Thema nicht viel Verlässliches. Wie sieht das rechtlich aus? Sollte man die Subunternehmer kennenlernen oder vertragliche Besonderheiten fordern? Gibt es hier Fallstricke, die man beachten sollte?
Kurz gesagt: Hauptunternehmer haftet dir gegenüber. Punkt. Das ist Verbraucherschutz. Deine Tochter sollte sich da nicht reinreden lassen.
Das erinnert mich an die Diskussion hier: Welche Arbeiten kann ich im Frühling selbst an der Anlage machen? – wo es auch um Verantwortung bei Installations-Arbeiten ging.
Für deine Tochter ist wichtig: Die Haftung bei Subunternehmern ist klar geregelt, ABER die praktische Durchsetzung wird knifflig, wenn später niemand Verantwortung übernehmen will. Mein Tipp: Vor Vertragsunterzeichnung mit dem Hauptinstallateur klären, wer genau welche Gewerke macht. Am besten schriftlich. Und bei der Abnahme im Juli/August (wenn die Installation läuft) wirklich alle Prüfzertifikate und Garantiescheine einfordern – nicht erst hinterher.
Gute Frage, Klaus! Aus meiner Erfahrung mit Installateuren: Die Hauptfirma bleibt grundsätzlich dir gegenüber haftbar – unabhängig davon, ob sie Subunternehmer einsetzt. Das ist im Werkvertragsrecht verankert. Deine Tochter sollte aber im Vertrag explizit festhalten, dass die Koordination und Qualitätskontrolle Sache des Hauptinstallateurs sind. Bei der Abnahme alle Arbeitsschritte dokumentieren und unterschreiben lassen. Dann hat man später Beweise.
Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, den viele übersehen. Rechtlich: Ja, der Hauptauftragnehmer haftet dir gegenüber solidarisch. ABER – und das ist der Knackpunkt – du brauchst im Schadensfall Beweise. Ich würde folgende Punkte im Vertrag fordern:
1. Vollständige Liste der Subunternehmer mit Versicherungsnummern
2. Garantieerklärung, dass alle nach geltenden Richtlinien arbeiten
3. Abnahmeprotokolle für jede Teilleistung
4. Gewährleistungsfristen müssen auf alle Gewerke gelten
Bei schlechter Arbeit eines Subunternehmers kannst du den Hauptinstallateur in Regress nehmen – aber nur wenn es dokumentiert ist.